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Erfolgsfaktor Ausbildung (EfA) - Teilzeitberufsausbildung

  • Berufsausbildung in Teilzeit – Ihre Chance!

    Eine Berufsausbildung zu absolvieren und gleichzeitig ein Kind  zu betreuen ist nicht einfach. Vielfach haben junge Mütter oder Väter große Probleme beides unter einen Hut zu bringen.
    Dies führt dazu, dass laufende Ausbildungen abgebrochen werden oder gar nicht erst der Versuch unternommen wird, einen Ausbildungsplatz zu finden. Oft wird eine Ausbildung auch später nicht mehr nachgeholt, die beruflichen Perspektiven als Ungelernte sind sehr schlecht. Gilt also „Ohne Berufsausbildung, aber mit Kind – Teufelskreis ohne Ausweg?“
    Dies muss nicht so sein! Um die Vereinbarkeit von Ausbildung und Kindererziehung zu verbessern wurde vor einigen Jahren das Berufsbildungsgesetz geändert. Seitdem ist es möglich, eine Berufsausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

    Das BiG - Bildungszentrum in Greifswald gibt in seinem Jobstarter Projekt „Erfolgsfaktor Ausbildung“ jungen Müttern und Vätern die Chance auf eine moderne und umfassende Ausbildung - trotz familiärer Pflichten.
  • Was bedeutet Teilzeitberufsausbildung?


    Eine wöchentliche Ausbildungszeit zwischen 20 und 30 Stunden laut Absprache zwischen Betrieben und Auszubildenden.

    Die Ausbildungsdauer verlängert sich nicht automatisch.

    Die Berufsschule wird in Vollzeit besucht.

    Die Ausbildungsvergütung wird entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit gezahlt.

    Berufsausbildung in Teilzeit ist für viele Ausbildungsberufe in der Region möglich.

    • Sie interessieren sich für Teilzeitberufsausbildung, wir unterstützen Sie
  1. bei der Suche nach einem geeigneten Teilzeitausbildungsplatz,
  2. bei Bewerbungsaktivitäten,
  3. bei der Organisation der Betreuung Ihrer Kinder,
  4. bei der Beantragung finanzieller Förderungen.
    Für die Teilnahme an unserem Projekt zur Teilzeitberufsausbildung können Sie sich bei uns bewerben, wenn Sie
  1. noch keine Berufsausbildung haben,
  2. nicht älter als 27 Jahre sind,
  3. einen Schulabschluss haben,
  4. ein oder mehrere Kinder haben,
  5. in Greifswald bzw. der Region Ostvorpommern leben,
  6. aus familiären Gründen keine Vollzeitausbildung absolvieren können,
  7. beispielsweise, wenn Sie einen Angehörigen  zu versorgen haben,
  8. wenn Sie während Ihrer Ausbildung schwanger werden.
  • Gesetzliche Regelungen

    § 8 BBiG: Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
    (1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
    (2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.
    (3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen.

    Der Begriff ‚berechtigtes Interesse’ wird in der Kommentierung zu § 8 bestimmt:
    „Berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei Auszubildenden vor, die ein eigenes Kind oder einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu betreuen haben. In diesen Fällen besteht bei Einvernehmen der Vertragsparteien ein Anspruch gegenüber der zuständigen Stelle, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit entsprechend zu verkürzen.“

  • Weitere Informationen zur Teilzeitberufsausbildung finden Sie z. B. unter:

    Broschüre "Der Wegweiser für Ausbildung in Teilzeit" (PDF)
    Flyer zur Teilzeitberufsausbildung (PDF)

    www.reinit.de
    www.projekt-miavia.de
    www.teilzeitberufsausbildung.de
    www.netzwerk-teilzeitberufsausbildung.de

Förderung/Durchführung

Gefördert als JOBSTARTER-Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union.

jobstarter - Für die Zukunft ausbilden

 

Bundesministerium für Bildung und Forschung

 

Europäischer Sozialfonds

 

Europäische Union

 

Bundesinstitut für Berufsbildung